Kompatibilität:
WebSite X5 Pro seit Version 2021.5
Am 1. Juli 2020 hat die EU einige neuen Reglungen für die Verwaltung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Bestellungen eingeführt. Sollten Sie einen Onlineshop haben und auch ins Ausland verkaufen, oder wenn Sie so was vorhaben, sollten Sie darauf achten, dass Sie den Voraussetzungen vollständig entsprechen.
In diesem Artikel erklären wir die Hauptneuheiten, die eingeführt wurden, und darüber hinaus werden wir sehen, wie Sie dann Ihren WebSite X5 Onlineshop korrekt einstellen können.
Dieser Artikel erhaltet nur Informationszwecken und kann eine rechtliche und fiskalische Beratung nicht ersetzen. Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte einen Branchenexperten.
- Überblick auf die neuen EU-Reglungen über die Verwaltung der MwSt.
- Bestellungen innerhalb Ihres Landes
- Bestellungen im Wert von weniger als €10.000 aus einem anderen EU-Land
- Bestellungen im Wert von mehr als €10.000 aus einem anderen EU-Land
- Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten
- Durchführung beim Website X5 Onlineshop
Überblick auf die neuen EU-Reglungen über die Verwaltung der MwSt.
Ziel der neuen Reglungen, die seit dem 1. Juli 2021 eingeführt wurden, ist eine Vereinfachung der grenzüberschreitenden Verkäufe innerhalb der EU dank einiger neuen Hinweise, die klarstellen, wann und welchen Mehrwertsteuersatz angewendet werden muss.
Insbesondere wird in den Reglungen über die Verwaltung der MwSt. bei indirektem B2C (Business to Consumer) E-Commerce das folgende angegeben:
- Eine Schwelle von €10.000 für alle Mitgliedstaaten ist jetzt vorhanden, über die der Wert MwSt. sich am Mehrwertsteuersatz des Landes anpasst, aus der die Bestellung aufgegeben wird;
- die vereinfachte Regelung OSS (One Stop Shop) ist jetzt für Fernabsätze vorhanden.
Mit „indirektem E-Commerce“ werden Fernabsätze an Privatpersonen von beweglichen körperlichen Produkten gemeint.
Die Einführung einer Mindestschwelle von €10.000 und die Anwendbarkeit bei Fernabsätzen zwischen EU-Ländern wird zu unterschiedlichen Situationen führen, die wir jetzt in Betracht nehmen werden.
Bestellungen innerhalb Ihres Landes
In diesem Fall ändert sich praktisch nichts.
Wenn Sie in Deutschland sind und ein Kunde, der auch in Deutschland residiert, eine Bestellung aufgibt, wird den normalen deutschen Mehrwertsteuersatz gerechnet.
Bestellungen im Wert von weniger als €10.000 aus einem anderen EU-Land
Wenn Ihre Fernabsätze mit anderen EU-Ländern während des laufenden und des vergangenen Geschäftsjahrs (also in den letzten 2 Jahren) weniger als €10.000 Wert war, können Sie so wie im ersten beschriebenen Fall vorgehen.
Wenn also ein italienischer Kunde eine Bestellung auf einem Onlineshop einer deutschen Firma aufgibt, wird den normalen deutschen Mehrwertsteuersatz von 19% gerechnet, obwohl MwSt. in Italien 22% wert ist. Sie werden dann die geschuldete Mehrwertsteuer beim Finanzamt ganz normal bezahlen.
Bestellungen im Wert von mehr als €10.000 aus einem anderen EU-Land
Wenn Ihr Onlineshop B2C Bestellungen aus einem anderen EU-Land im Wert von mehr als €10.000 generiert, werden Sie laut der neuen Reglung den Mehrwertsteuersatz des Heimatlandes des Kunden rechnen.
Nehmen wir wieder an, dass ein italienischer Kunde eine Bestellung auf einem Onlineshop einer deutschen Firma aufgibt: In diesem Fall soll der Mehrwertsteuersatz nicht mehr 19% sein, sondern 22%, wie er in Italien ist. Sie werden dann den Absatz mit dem „One-stop-shop“-Verfahren melden sollen.
#Tipp - Auf der offiziellen Website der Europäische Union finden Sie einen Überblick auf den Mehrwertsteuersätzen der verschiedenen EU-Länder.
Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten
Schließlich und mit Bezug auf die Bestellungen, die aus Ländern aufgegeben werden, die keine EU-Mitglieder sind, führt die Reglung keine Neuheiten ein. Der Mehrwertsteuersatz passt sich den Reglungen an, die im Land aktiv sind, aus dem die Bestellung aufgegeben wird.
#Tipp - Sie können einige wichtigen Informationen in dieser MwSt.-Tabelle, wir empfehlen aber, dass Sie mit einem Experten Kontakt aufnehmen.
Durchführung beim WebSite X5 Onlineshop
Mit der Aktualisierung auf Version 2021.5 entspricht WebSite X5 den neuen EU-Reglungen über die Verwaltung der MwSt. und gibt in der Pro-Edition die Möglichkeit, den Mehrwertsteuersatz gemäß dem Land zu verwalten, aus dem die Bestellung aufgegeben wird.
#Tipp - Für mehr Informationen zum Thema, lesen Sie sich bitte den folgenden Artikel nach: So können Sie die Mehrwertsteuer auf dem Onlineshop einstellen und verwalten.